Montag, 26. Januar 2009

Zumwinkel-Fragen...

Zwei Fragen stellen sich mir als Sozialdemokrat mit Gerechtigkeitsanspruch gegenüber der Verhandlung gegen den Multimillionär Zumwinkel:
1. Warum wurde die erste Staatsanwältin Lichtenhagen vor der Anklage in ein kleines Provinzamtsgericht versetzt? Hätte sie ein schärferes verfahren leiten können?
2. Warum wurde der Streitwert auf unter eine Million gesetzt, nur weil eine Anklageschrift nicht fristgerecht versandt worden ist? Denn bei über einer Million Streitwert wäre der Z. unweigerlich ins Gefängnis gewandert und hätte nicht den Vorteil einer Strafe auf Bewährung nutzen können.

Wir leben, das muss man aus diesem Prozess erneut entnehmen, in einer Zweiklassen-Justiz: Die Armen hängt man, die Reichen läßt man laufen.
ghe

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